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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur

Internet-System-Vereinbarung

Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der attentio :: online- & werbeagentur GmbH, Bahnhofstraße 18, 57627 Hachenburg (nachfolgend: attentio) und ihren Auftraggebern (nachfolgend: Unternehmen).

I.) Für Partner

§ 1 Vorleistungspflicht des Unternehmen/Fälligkeit

Bei Wahl „Monatliche Zahlweise“: Das vereinbarte Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Unterschrift unter dieser Vereinbarung. Das nach dieser Vereinbarung geschuldete Entgelt ist ab Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung und jeweils am selben Tag des folgenden Monats monatlich im Voraus fällig. Bei Wahl „Einmalzahlung“: Das vereinbarte Entgelt ist als Einmalzahlung im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Unterschrift unter dieser Vereinbarung. Das nach dieser Vereinbarung geschuldete gesamte Entgelt ist ab Datum der Unterzeichnung dieser Vereinbarung als Einmalzahlung sofort im Voraus fällig.

§ 2 Zahlung/SEPA-Firmenlastschrift-Mandat/SEPA-Basislastschrift-Mandat

Das Unternehmen verpflichtet sich, das Entgelt für die Leistungen von attentio durch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu entrichten. Dafür willigt das  Unternehmen ein, bei dem umseitigen Kreditinstitut eingehende Lastschriften durch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu Lasten des umseitigen Kontos  zu begleichen. Kommt kein wirksames SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zustande, gilt ein SEPA-Basislastschrift-Mandat als erteilt. Das SEPA-Firmenlast-schrift-Mandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, nach erfolgter  Einlösung eine Erstattung des Betrages zu verlangen. Das Unternehmen ist berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriftmandate nicht einzulösen. Im Falle der SEPA-Lastschrift kann das Unternehmen innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei seinem  Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die dabei mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sofern das umseitige Konto im Zeitpunkt der Belastung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung.   attentio ist berechtigt, im Fall der Nicht-Teilnahme am SEPA-Firmenlastschrift-Mandat sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben.

§ 3 Laufzeit/Nutzung/Kündigung

(1)    Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt entweder vierundzwanzig oder achtundvierzig Monate ab Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung. Für die vereinbarte Laufzeit stellt attentio dem Unternehmen die Internetpräsenz im vereinbarten Umfang zur Nutzung zur Verfügung. Während dieser Laufzeit ist die Vereinbarung aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kündbar.
(2)    Die Vereinbarung verlängert sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3)     Sämtliche Kündigungen sind schriftlich per eingeschriebenen Brief zu erklären.

§ 4 Pflichten des Partnerunternehmens

(1)     Das Unternehmen verpflichtet sich, attentio zehn Unternehmen als potenzielle Kunden/Partner zu empfehlen. attentio verpflichtet sich, diese Daten auf Wunsch vertraulich zu behandeln. Nach Fertigstellung der Internetpräsenz wird das Unternehmen unaufgefordert einen schriftlichen Bericht über die Leistungserbringung an attentio übersenden (Empfehlungsschreiben).
(2)     Das Unternehmen verpflichtet sich darüber hinaus, Auskünfte an potenzielle Neukunden von attentio auf telefonische Nachfrage sachgemäß zu beantworten. Die dem Unternehmen zumutbare Auskunftspflicht liegt bei vier Anfragen im Monat und setzt eine Erreichbarkeit voraus.
(3)     Verstößt das Unternehmen gegen die vorgenannten Pflichten und kommt diesen auch nach dreimaliger schriftlicher Aufforderung durch attentio nicht nach, so ist attentio berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

§ 5 SCHUFA-Klausel

Unabhängig von dem umseitig beschriebenen Informationsaustausch zwischen attentio und der SCHUFA Holding AG wird attentio der  SCHUFA Holding AG auch Daten aufgrund nicht vereinbarungsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung der betroffenen Interessen zulässig ist. Die  SCHUFA Holding AG speichert und übermittelt die Daten an ihre Kunden im europäischen Binnenmarkt um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Kunden der  SCHUFA Holding AG sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Holding AG Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA Holding AG stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Holding AG Adressdaten bekannt. Bei der Einwilligung von Auskünften kann die  SCHUFA Holding AG ihren Kunden ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score Verfahren). Das Unternehmen willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die dann zuständige  SCHUFA Holding AG übermittelt werden. Das Unternehmen kann Auskunft bei der SCHUFA Holding AG hinsichtlich der es selbst betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der  SCHUFA Holding AG lautet: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,65201 Wiesbaden.

§ 6 Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

Ist das Unternehmen Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Koblenz vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
II.) Für Kunden

§ 1 Vorleistungspflicht des Unternehmen/Fälligkeit

Bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung werden 50 % der Erstellungskosten sofort zur Zahlung fällig. Die verbleibenden Erstellungskosten sind sofort bei Abnahme zur Zahlung fällig. Die Fertigstellung durch attentio erfolgt spätestens drei Monate nach dem Datum der Unterschrift unter dieser Vereinbarung. Gleichzeitig sind damit auch die verbleibenden 50 % der Erstellungskosten fällig, ohne dass es hierfür einer Abnahme bedarf.

§ 2 Gegenseitige Pflichten/Kosten

(1)     attentio verpflichtet sich, dem Unternehmen eine Internetpräsenz im vereinbarten Umfang zu erstellen und über einen Zeitraum von 12 Monaten ab Fertigstellung der Website im Internet zum Abruf bereit zu halten (Hosting). Die Hosting-Vereinbarung verlängert sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. attentio verpflichtet sich zudem, dem Unternehmen sämtliche Nutzungs- und/oder Eigentumsrechte sowohl an den erstellten Inhalten als auch der zu registrierenden Domain zu übertragen. Das Unternehmen verpflichtet sich, das vereinbarte Entgelt zu zahlen und attentio sowohl geeignete Unterlagen zur Erstellung zu überlassen als auch notwendige Mitwirkungshandlungen (KK-Antrag, Zugangsberechtigungen etc.) vorzunehmen.
(2)     Weitere Leistungen sind attentio nicht geschuldet. Wünscht das Unternehmen Modifikationen und/oder Änderungen an der erstellten Internetpräsenz außerhalb des vereinbarten Umfangs besteht diesbezüglich keine Verpflichtung von attentio, diesen Wünschen zu entsprechen.
(3)    Sämtliche Arbeiten von attentio außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind gesondert zu vergüten und nicht vom vereinbarten Entgelt umfasst. Auf Wunsch des Unternehmens wird attentio über den vereinbarten Umfang hinaus tätig werden. Hierfür gilt ein Stundensatz von 90,00 € netto zzgl. zurzeit 19 % USt. als vereinbart.

§ 3 Zahlung/SEPA-Firmenlastschrift-Mandat/SEPA-Basislastschrift-Mandat

Hier gilt I.) § 2 entsprechend.

§ 4 SCHUFA-Klausel

Hier gilt I.) § 5 entsprechend.

§ 5 Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

Hier gilt I.) § 6 entsprechend.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur

SEO-Software-Nutzungsvereinbarung

Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der attentio :: online- & werbeagentur GmbH, Bahnhofstr. 18, 57627 Hachenburg (nachfolgend: attentio) und ihren Auftraggebern (nachfolgend: Unternehmen).

§ 1 Vorleistungspflicht des Unternehmen/Fälligkeit

Bei Wahl „Monatliche Zahlweise“: Das vereinbarte Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Unterschrift unter dieser Vereinbarung. Das nach dieser Vereinbarung geschuldete Entgelt ist ab Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung und jeweils am selben Tag des folgenden Monats monatlich im Voraus fällig. Bei Wahl „Einmalzahlung“: Das vereinbarte Entgelt ist als Einmalzahlung im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Unterschrift unter dieser Vereinbarung. Das nach dieser Vereinbarung geschuldete gesamte Entgelt ist ab Datum der Unterzeichnung dieser Vereinbarung als Einmalzahlung sofort im Voraus fällig.

§ 2 Zahlung/SEPA-Firmenlastschrift-Mandat/SEPA-Basislastschrift-Mandat

Das Unternehmen verpflichtet sich, das Entgelt für die Leistungen von attentio durch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu entrichten. Dafür willigt das  Unternehmen ein, bei dem umseitigen Kreditinstitut eingehende Lastschriften durch ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu Lasten des umseitigen Kontos  zu begleichen. Kommt kein wirksames SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zustande, gilt ein SEPA-Basislastschrift-Mandat als erteilt. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, nach  erfolgter Einlösung eine Erstattung des Betrages zu verlangen. Das Unternehmen ist berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriftmandate nicht einzulösen. Im Falle der SEPA-Lastschrift kann das Unternehmen innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei seinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die dabei mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.  Sofern das umseitige Konto im Zeitpunkt der Belastung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung.   attentio ist berechtigt, im Fall der Nicht-Teilnahme am SEPA-Firmenlastschrift-Mandat sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1)     Gegenstand dieser Vereinbarung ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung des Zugriffs auf die SEO-Software.
(2)    Das Unternehmen erhält mit Vertragsschluss das nichtausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software in der jeweiligen Paketversion.
(3)     attentio stellt dem Unternehmen die SEO-Software auf Basis des Systems „rankingCoach“ als sog. „Software as a Service“, d. h. im Wege des Fernzugriffs über die Website www.rankingcoach.com zur Verfügung.
(4)    Voraussetzung für die Nutzung der SEO-Software ist ein bestehender Zugang zum Internet und der Einsatz der jeweils aktuellsten Version der Browser Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Internet Explorer. Die Nutzbarkeit der Software in anderen Browsern und älteren Versionen kann von attentio nicht gewährleistet werden.
(5)     Die SEO-Software bietet Anleitungen und Handlungsanweisungen, die das Unternehmen befähigen, Suchmaschinenoptimierungsmaßnahmen auf der Website (Onpage-Optimierung) und im Internet (Offpage-Optimierung) durchzuführen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Kunden ist attentio nicht verantwortlich.

§ 4 Laufzeit/Nutzung/Kündigung

(1)    Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt achtzehn Monate ab Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung. Für die vereinbarte Laufzeit stellt attentio dem Unternehmen die SEO-Software im vereinbarten Umfang zur Nutzung zur Verfügung. Während dieser Laufzeit ist die Vereinbarung aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kündbar.
(2)    Die Vereinbarung verlängert sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3)     Sämtliche Kündigungen sind schriftlich per eingeschriebenen Brief zu erklären.

§ 5 Pflichten des Unternehmens

(1)     Das Unternehmen verpflichtet sich, attentio zehn Unternehmen als potenzielle Kunden zu empfehlen. attentio verpflichtet sich, diese Daten auf Wunsch vertraulich zu behandeln. Nach zweimonatiger Nutzung der SEO-Software wird das Unternehmen unaufgefordert einen schriftlichen Bericht über die Leistungserbringung an attentio übersenden (Empfehlungsschreiben).
(2)     Das Unternehmen verpflichtet sich darüber hinaus, Auskünfte an potenzielle Neukunden von attentio auf telefonische Nachfrage sachgemäß zu beantworten. Die dem Unternehmen zumutbare Auskunftspflicht liegt bei vier Anfragen im Monat und setzt eine Erreichbarkeit voraus.
(3)     Verstößt das Unternehmen gegen die vorgenannten Pflichten und kommt diesen auch nach dreimaliger schriftlicher Aufforderung durch attentio nicht nach, so ist attentio berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.
(4)     Das Unternehmen ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur SEO-Software geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(5)     Das Unternehmen ist verpflichtet, die SEO-Software nur im Rahmen des vorgegebenen Programmablaufs einzusetzen. Auf die von den Suchmaschinenbetreibern aufgestellten Regeln zur Suchmaschinenoptimierung wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 6 Freistellung

Sofern und soweit ein Dritter Ansprüche gegen attentio aufgrund von rechtswidrigen Handlungen des Kunden geltend macht, stellt das Unternehmen attentio  auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Weitergehende Schadenersatzansprüche von attentio bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen des Unternehmen an einen Dritten ist ausgeschlossen.

§ 8 SCHUFA-Klausel

Unabhängig von dem umseitig beschriebenen Informationsaustausch zwischen attentio und der SCHUFA Holding AG wird attentio der SCHUFA Holding AG auch Daten aufgrund nicht vereinbarungsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung der betroffenen Interessen zulässig ist. Die  SCHUFA Holding AG speichert und übermittelt die Daten an ihre Kunden im europäischen Binnenmarkt um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Kunden der  SCHUFA Holding AG sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Holding AG Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA Holding AG stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die  SCHUFA Holding AG Adressdaten bekannt. Bei der Einwilligung von Auskünften kann die  SCHUFA Holding AG ihren Kunden ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score Verfahren). Das Unternehmen willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die dann zuständige  SCHUFA Holding AG übermittelt werden. Das Unternehmen kann Auskunft bei der  SCHUFA Holding AG hinsichtlich der es selbst betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der  SCHUFA Holding AG lautet: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,65201 Wiesbaden.

§ 8 Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

Ist das Unternehmen Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Koblenz vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen,  die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 
 

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